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Pfarrverbandsbüro geschlossen
Das Pfarrverbandsbüro ist vom 23.12.2024 bis einschließlich 06.01.2025 geschlossen.
Neue Homepage für den Pfarrverband
Die Homepage des Pfarrverbandes zieht auf die Seite des Bistums um. Sie können jetzt schon die wichtigsten Informationen auf der neuen Homepage abrufen.
Im Laufe der nächsten Monate werden die Inhalte auf der neuen Homepage erweitert und vervollständigt werden.
Die Adresse der neuen Homepage lautet: pfarrverband-schoellnach.bistum-passau.de
Infoabend Firmung 2025
Der Infoabend zur Firmung 2025 findet für alle Pfarreien des Pfarrverbandes zentral am Mittwoch, den 11.12.2025, um 19:00 Uhr in der Pfarrkirche Schöllnach statt.
Der Anmeldeschluss für die Firmung ist Dienstag, der 31. Dezember 2024.
Das Anmelde- und Datenschutzformular steht hier zum Download zur Verfügung.
Firmung 2025
Die Firmung im Pfarrverband Schöllnach findet im nächsten Jahr am 10. Mai in der Pfarrkirche Schöllnach statt.
Weitere Informationen finden Sie auf der neuen Homepage des Pfarrverbandes.
Bekanntmachung Kirchenverwaltungswahl
Bekanntmachung über die vorläufigen Wahlergebnisse der Kirchenvewaltungswahl für die Amtszeit 2025-2030:
Pfarrei Schöllnach St. Johannes Baptista
Gewählt sind als Kirchenverwaltungsmitglieder:
Liebl Alois (77 Stimmen)
Wilhelm Alexander (75 Stimmen)
Haas Eva (71 Stimmen)
Eder Martina (66 Stimmen)
Wirrer Markus (64 Stimmen)
Hierbeck Franziska (62 Stimmen)
Gewählt sind als Ersatzleute:
Geier Thomas (40 Stimmen)
Zwicker Carola (27 Stimmen)
Pfarrei Außernzell Maria Himmelfahrt
Gewählt sind als Kirchenverwaltungsmitglieder:
Lebschi Michael (52 Stimmen)
Knogl Johann (47 Stimmen)
Geier Michael (44 Stimmen)
Färber Christoph (39 Stimmen)
Gewählt sind als Ersatzleute:
Schmid Josef (28 Stimmen)
Pfarrei Riggerding St. Josef
Gewählt sind als Kirchenverwaltungsmitglieder:
Oswald Benedikt (47 Stimmen)
Ritzinger Reinhard (46 Stimmen)
Hartmannsgruber Sieglinde (45 Stimmen)
Sagerer Armin (44 Stimmen)
Die amtliche Bekanntmachung der Wahlergebnisse erfolgt über einen entsprechenden Aushang in den Schaukästen der Pfarrkirchen. Deshalb ist diese Bekanntmachung vorläufig und ohne Gewähr.